{"id":237,"date":"2025-10-07T13:36:21","date_gmt":"2025-10-07T13:36:21","guid":{"rendered":"https:\/\/hebammejana-salzburg.at\/?page_id=237"},"modified":"2025-10-07T13:41:51","modified_gmt":"2025-10-07T13:41:51","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hebammejana-salzburg.at\/?page_id=237","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br>Version 2025<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Allgemeines:<br><\/strong>1.1. Jana-Inessa Jenny ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A-5020 Salzburg und ist in dieser<br>Eigenschaft in das Hebammenregister des \u00f6sterreichischen Hebammengremiums zur Zahl 4452<br>eingetragen.<br>1.2. Mit gegenst\u00e4ndlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Jana-Inessa Jenny (im<br>Weiteren als \u201eWahlhebamme\u201c bezeichnet) und der Schwangeren\/Geb\u00e4renden\/W\u00f6chnerin (im<br>Weiteren als \u201eKlientin\u201c bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Vertragsabschluss:<br><\/strong>2.1. Der Behandlungsvertrag zwischen der Wahlhebamme und der Klientin kommt nach erfolgtem<br>kostenpflichtigen Erstgespr\u00e4ch und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten<br>Leistungskataloges zu Stande.<br>2.2. Die Wahlhebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gr\u00fcnden<br>abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverh\u00e4ltnis mit der Klientin nicht<br>erwartet werden kann.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Vertragsgegenstand:<br><\/strong>3.1. Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrags ergibt sich aus dem zwischen der<br>Wahlhebamme und der Klientin vereinbarten Leistungskatalog.<br>3.2. Die Wahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grunds\u00e4tzlich nicht an einen bestimmten Ort<br>gebunden, wobei die Leistungserbringung in den h\u00e4ufigsten F\u00e4llen am Wohnsitz der Klientin erfolgt,<br>jedenfalls immer in Absprache mit der Klientin. In besonderen F\u00e4llen kann eine telefonische<br>Betreuung (Videotelefonie) statt eines Hausbesuches vereinbart werden (Beispielsweise bei<br>Ausgangsbeschr\u00e4nkungen oder Entfernung).<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Mitwirkungspflichten der Klientin:<br><\/strong>4.1. Die Klientin ist verpflichtet, der Wahlhebamme wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Angaben \u00fcber Umst\u00e4nde<br>mitzuteilen, welche aus Sicht der Wahlhebamme f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wahrung des Wohls und<br>der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und S\u00e4uglinge notwendig sind. Die<br>Wahlhebamme muss alle f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt<br>bekommen, allen voran \u00fcber gesundheitliche Beschwerden und Beeintr\u00e4chtigungen.<br>4.2. Die Klientin hat der Wahlhebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese alle n\u00f6tigen<br>Informationen zu erteilen und trifft die Klientin diese Mitwirkungspflicht auch bei den<br>darauffolgenden Anamnesen.<br>4.3. Die Klientin verpflichtet sich der Wahlhebamme allf\u00e4llige \u00c4nderungen \u00fcber ihre Personendaten<br>oder Wohnsitz unverz\u00fcglich anzuzeigen.<br>4.4. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse ist die<br>Wahlhebamme gem\u00e4\u00df \u00a7 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br>4.5. Bei Verhinderung der Wahlhebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen<br>Weiterversorgung mitzuwirken.<br>4.6. Sollte die Wahlhebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht<br>unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit der<br>Wahlhebamme weiterhin zu versuchen. Im Falle, dass die Wahlhebamme nicht erreichbar ist, muss<br>die Klientin die n\u00e4chstgelegene Klinik aufsuchen.<br>4.7. Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschlie\u00dflich per Telefonat (Mobiltelefon oder<br>Festnetz erfolgen, nicht per SMS oder anderem Nachrichtendienst, vor allem nachts. Au\u00dferdem soll<br>der Anruf nur von der\/den der Wahlhebamme bekanntgegebenen Nummer(n) erfolgen, denn<br>zwischen 21:00 Uhr und 7:30 Uhr werden unbekannte Nummern durch die Wahlhebamme blockiert.<br>4.8. Die Wahlhebamme kann vom Behandlungsvertrag zur\u00fccktreten, wenn die Klientin ihre<br>Mitwirkungspflichten verletzt.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Termine<\/strong>:<br>5.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine<br>wahrzunehmen sind.<br>5.2. Sollte ein Termin aus wichtigem Grunde nicht wahrgenommen werden k\u00f6nnen, so ist dies<br>mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Wahlhebamme telefonisch oder pers\u00f6nlich<br>mitzuteilen.<br>5.3. Wird der Termin nicht in oben angef\u00fchrter Frist abgesagt oder unentschuldigt \u00fcberhaupt nicht<br>wahrgenommen, so hat die Klientin der Wahlhebamme ein Ausfallhonorar in H\u00f6he von 100% des<br>vereinbarten Preises zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht r\u00fcckverg\u00fctet.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Vertretungsbefugnis<\/strong>:<br>6.1. Die Wahlhebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch<br>durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen,<br>zu deren Einhaltung sich die Wahlhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere<br>unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.<br>6.2. Bei Verhinderung der Wahlhebamme f\u00fcr die Erbringung der vereinbarten Leistungen bem\u00fcht<br>sich die Wahlhebamme um eine professionelle Weiterversorgung f\u00fcr die Klientin, wobei auch die<br>Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.<br>6.3. Die Wahlhebamme haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den verursacht durch eine Ersatzhebamme.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Dienstverhinderung<\/strong>:<br>7.1. Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat die Wahlhebamme der Klientin die<br>Dienstverhinderung unverz\u00fcglich nach bekannt werden bzw. bei geplanten Abwesenheiten vor<br>Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege:<br><\/strong>8.1. Die von der Wahlhebamme erbrachten Leistungen werden gesondert vereinbart und in<br>Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Wahlhebamme mit der Erbringung der<br>vereinbarten Einzelleistung entsteht.<br>8.2. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Wahlhebamme, obwohl sie zur Erbringung<br>bereit war, so geb\u00fchrt der Wahlhebamme eine Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df Punkt 5.3.<br>8.3. Die Kosten der Wahlhebamme werden der Klientin auf der Webseite der Wahlhebamme zur<br>Kenntnis gebracht.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Zahlungsbedingungen:<br><\/strong>Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine<br>Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Zahlungsverzug:<br><\/strong>10.1. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he von<br>derzeit 4%.<br>10.2. Die Wahlhebamme ist berechtigt f\u00fcr jede Mahnung Mahnspesen in der H\u00f6he von \u20ac 10,00 in<br>Rechnung zu stellen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Vertragsaufl\u00f6sung<\/strong>:<br>11.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angabe von Gr\u00fcnden jederzeit und mit sofortiger<br>Wirkung durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom gegenst\u00e4ndlichen Behandlungsvertrag zur\u00fcckzutreten.<br>11.2. Die Wahlhebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angabe<br>von Gr\u00fcnden beenden bzw. von dem Behandlungsvertrag zur\u00fccktreten, dies unter Ber\u00fccksichtigung<br>der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Wahlhebamme nicht verpflichtet<br>ist, die Klientin bei der F\u00fcrsorge f\u00fcr einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterst\u00fctzen.<br>11.3. Die Wahlhebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin<br>die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Ausk\u00fcnfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder<br>l\u00fcckenhaft erteilt, oder aber Therapiema\u00dfnahmen vereitelt.<br>11.4. Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Wahlhebamme f\u00fcr die bis zur Vertragsaufl\u00f6sung<br>erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Vertrags\u00e4nderungen<\/strong>:<br>Vertrags\u00e4nderungen k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich schriftlich erfolgen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Gerichtsstand<\/strong>:<br>F\u00fcr allf\u00e4llige Streitigkeiten aus gegenst\u00e4ndlichem Vertrag wird die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des<br>sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes in 5020 Salzburg vereinbart.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Schlussbestimmung<\/strong>:<br>14.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ung\u00fcltig werden, so wird<br>dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Vertragsvorschriften nicht ber\u00fchrt.<br>14.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen<br>Bestimmungen unverz\u00fcglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der<br>unwirksamen Bestimmungen am n\u00e4chsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben<br>oder gewollt haben w\u00fcrden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht h\u00e4tten.<br>14.3. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.<br>14.4. Bei Widerspr\u00fcchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender<br>Reihenfolge:<br>a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);<br>b) Bestimmungen des Allgemeinen b\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (ABGB)<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungenVersion 2025<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_themeisle_gutenberg_block_has_review":false,"footnotes":""},"class_list":["post-237","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hebammejana-salzburg.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/237","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hebammejana-salzburg.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/hebammejana-salzburg.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hebammejana-salzburg.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hebammejana-salzburg.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=237"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/hebammejana-salzburg.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/237\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":239,"href":"https:\/\/hebammejana-salzburg.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/237\/revisions\/239"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hebammejana-salzburg.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=237"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}